Informationen
Informatives Rund um die PV-Anlage

Erneuerbare-Energien-Gesetzt (EEG)

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde 2000 in Deutschland eingeführt, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern und den Klimawandel zu bekämpfen. Das EEG wird regelmäßig überarbeitet, um den sich verändernden Marktbedingungen und technologischen Fortschritten Rechnung zu tragen. Im Jahr 2021 wurde die neueste Novelle des EEG verabschiedet, die im Jahr 2023 in Kraft treten wird.
Die wichtigsten Änderungen betreffen vor allem den Ausbau der Photovoltaik und Windenergie an Land. In Zukunft sollen Solaranlagen auf Freiflächen und auf Dächern verstärkt gefördert werden. Auch sollen die Anforderungen an den Flächenbedarf für neue Windenergieanlagen reduziert werden. In den einzelnen Bundesländern gibt es daher bereits zahlreiche Förderprogramme und Anreize für den Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere für Photovoltaik, Windenergie und Biomasse.

Solarpflicht

Ziel der Bundesregierung ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern, den CO2-Ausstoß zu reduzieren und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. In diesem Zusammenhang gibt es verschiedene gesetzliche Bestimmungen, die den Einsatz von Photovoltaikanlagen in gewerblichen als auch in privaten Bereichen vorschreiben.

In Schleswig-Holstein ist die Installation einer Photovoltaikanlage auf Neubauten von Nichtwohngebäuden ab dem 1. Januar 2023 vorgeschrieben. Diese Pflicht gilt ebenfalls für Nichtwohngebäudedächer nach einer Sanierung von mindestens zehn Prozent der Dachfläche. Außerdem müssen Parkplätze ab 100 Stellplätzen mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden (Quelle: Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein).

Hamburg ist eines der ersten Bundesländer, das eine Solarpflicht per Gesetz vorgeschrieben hat: Bereits seit 2023 muss jeder Neubau in der Hansestadt mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden. Bei Bestandsgebäuden, bei denen das Dach vollständig erneuert wird, greift die Solarpflicht ab 2025. (Quelle: Verordnung zur Umsetzung der Pflichten zur Nutzung von Photovoltaik und erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung nach dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz)

Steuern

Paragraph 12 Absatz 3 UStG regelt, dass auf die Lieferung von Photovoltaikanlagen ab 1. Januar 2023 u. a. dann keine Umsatzsteuer mehr anfällt, wenn diese auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden (Nullsteuersatz).

In Paragraf 3 des Einkommensteuergesetzes wurde unter der Nummer 72 ebenfalls eine neue Steuerbefreiung für darin näher definierte Photovoltaik-Anlagen eingeführt. Im Wesentlichen ging es dem Gesetzgeber darum, private Betreiber nicht zu steuerlichen Unternehmern zu machen, wenn sie eine Photovoltaik-Anlage betreiben.

Wer eine Photovoltaik-Anlage betreibt, die von der Regelung betroffen ist, braucht künftig die Einnahmen aus dieser Anlage, beispielsweise Einspeisevergütungen, aber auch an Dritte verkaufter Strom, nicht mehr in seiner Steuererklärung anzugeben; Gewinne aus dem Betrieb der Anlage müssen nicht (mehr) versteuert werden. Das Gleiche gilt für die „Entnahme“ des Stroms aus der Photovoltaik-Anlage, zum Beispiel für den Privathaushalt.

Dies gilt für Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister von bis zu 30 kW (peak) und von auf, an oder in sonstigen Gebäuden vorhandenen Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister von bis zu 15 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit, insgesamt höchstens 100 kW (peak) pro Steuerpflichtigen oder Mitunternehmerschaft.

Garantie

Photovoltaikmodule sind äußerst robust, ihre Lebensdauer liegt bei weit über 20 Jahren. Das ist möglich aufgrund fehlender mechanischer Belastungen und durch sehr hohe Qualitätsstandards. Alle weiteren Komponenten wie Wechselrichter und Batterien haben mindestens 10 Jahre Garantie.

Finanzierung

Photovoltaikanlagen sind eine nachhaltige Investition in die Zukunft und können langfristig betrachtet eine große Ersparnis bei den Stromkosten bedeuten. Um den Kauf und die Installation einer Photovoltaikanlage zu finanzieren, gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Eine Möglichkeit ist die Finanzierung durch einen Kredit. Hierbei kann man zwischen verschiedenen Kreditangeboten wählen. Eine Option ist der KfW-Kredit, welcher von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung gestellt wird. Der KfW-Kredit hat den Vorteil, dass er zu besonders günstigen Konditionen angeboten wird. Zu beachten ist, dass bei der Finanzierung über die KfW auf die Einspeisevergütung zu verzichten ist (10 Jahre). KfW Darlehen sind über die Hausbank zu beantragen. Es gibt jedoch auch andere Kreditgeber, die Photovoltaikanlagen finanzieren. Ein nicht zu unterschätzendes und bei den Banken beliebtes Finanzierungsmittel (schnell, günstig) ist beispielsweise der Bausparvertrag.

Förderung

Aufgrund des enormen Interesses und der hohen Nachfrage nach dem Förderprogramm 442 Solarstrom sind die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr gewährten Haushaltsmittel in Höhe von 300 Millionen Euro für das Jahr 2023 leider ausgeschöpft.

Das von Bundesminister Dr. Volker Wissing angekündigte Förderprogramm zur Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden startete am 26. September 2023. Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Wohnhäusern konnten bei der KfW einen Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für eine Ladestation in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und eines Batteriespeichers beantragen, sofern ein eigenes Elektroauto vorhanden oder verbindlich bestellt ist.

PDF zum Thema KfW-442 Förderung

Antragstellung

Unsere Kunden können sich bei der notwendigen Antragstellung für ihre PV-Anlage beim zuständigen Netzbetreiber entspannen, denn wir übernehmen den gesamten Prozess. Von der Beantragung über die Abmeldung der Zähler bis hin zu Änderungen des Messkonzepts und der Terminvereinbarung für den Zählertausch kümmern wir uns um alles. Besonders wichtig ist dies bei Wärmepumpenheizungen im Haus, wo ein intelligentes Messkonzept benötigt wird.

Dank unserer Regionalität sind wir mit den Vorgehensweisen der Netzbetreiber in unserem Arbeitsgebiet bestens vertraut und haben eine langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit aufgebaut. Dadurch können wir oft von kurzen Dienstwegen und schnellen Bearbeitungszeiten profitieren. Unsere Kunden können sich darauf verlassen, dass wir ihre Anträge professionell und effizient abwickeln.

Versicherung

Als Betreiber einer PV-Anlage solltest Du die Neuanschaffung Deiner Gebäudeversicherung melden. In der Regel erhöht sich der Jahresbeitrag um 5-10 Euro, um die theoretisch erhöhte Brandlast zu berücksichtigen.

Empfehlenswert ist eine Allgefahren-Elektronik-Versicherung, die wir in Kooperation mit der Versicherungsmakler Rosanowske GmbH & Co. KG anbieten. Mit dieser speziellen PV-Anlagen-Versicherung werden alle erdenklichen Gefahren abgedeckt, wie beispielsweise Diebstahl, Sturm, Brand, Vandalismus und auch Schäden durch einfaches Kaputtgehen. Sogar der Ertragsausfall wird berücksichtigt und erstattet. Die Kosten für eine solche Versicherung hängen von der Größe und Investitionssumme der Anlage ab. Der Beitrag liegt in der Regel zwischen 65 und 250 Euro im Jahr. Durch den Abschluss einer solchen Versicherung ist man im Falle eines Schadens vollständig abgesichert und kann somit finanzielle Einbußen vermeiden.

Dein Vorteil: Unsere Kunden erhalten bei der Rosanowske GmBH & Co. KG 10 % Rabatt.

Wartung

Da Du Deine PV-Anlage rund um die Uhr selbst überwachen kannst, ist eine Wartung nicht notwendig. Mit dem kostenlosen Zugang zur Monitoringapp von solaredge hast Du einen detaillierten Einblick in die Funktionsweise Deiner PV-Anlage. Kleinste Defekte, wie z.B. an einem einzelnen PV-Modul, werden sofort sichtbar und können von uns aus der Ferne analysiert werden. Im seltenen Fall tatsächlicher Fehler kann schnell und zielgerichtet reagiert werden, indem das betroffene Bauteil innerhalb weniger Tage ausgetauscht wird.