Leistungen
Mehrfamilienhaus

Mehrfamilienhäuser werden von Mietern oder auch mehreren Wohnungseigentümern bewohnt, die in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zusammengeschlossen sind. Durch die Nutzung von Photovoltaikanlagen können Mehrfamilienhäuser nicht nur umweltfreundlicher und nachhaltiger betrieben werden, sondern es können auch erhebliche Kosten eingespart werden.

Der erzeugte Strom kann auf unterschiedliche Weise genutzt werden. Eine Möglichkeit besteht darin, den Strom für die Allgemeinstromversorgung des Hauses zu verwenden. Hierbei werden die elektrischen Geräte und Anlagen, die für das gesamte Gebäude benötigt werden, mit dem erzeugten Strom versorgt. Dazu gehören beispielsweise das Treppenhauslicht, die Heizung oder auch der Aufzug. Zusätzlich zur Deckung des Allgemeinstrombedarfs kann der Strom aus der PV-Anlage auch für weitere stromverbrauchende Geräte genutzt werden, sofern diese von der WEG betrieben werden. Hierbei ist vor allem der Betrieb einer Wärmepumpenheizung zu nennen.

Eine andere Möglichkeit besteht darin, den Strom direkt an die einzelnen Wohnungen weiterzuleiten. Die Abrechnung kann durch den Betreiber selbst erfolgen oder an einen externen Dienstleister übergeben werden. Die Abrechnung ist nicht komplizierter als eine Nebenkostenabrechnung und wird auch schon von vielen Hausverwaltungen übernommen.

Technisch gesehen gibt es in der Regel keine Probleme: Solarmodule können auf nahezu allen Dächern installiert werden. Eine neue Zähleranlage ist aufgrund der Wahlfreiheit und der Abrechnungssystems allerdings obligatorisch. (Mieter haben immer die Wahl. Sie können den Strom vom Vermieter beziehen oder von einem beliebigen Anbieter.) Die wichtigste und neueste Änderung besteht darin, dass keine Mehrwertsteuer bei PV Anlagen auf Wohngebäuden anfällt (Investition) und keine Ertragssteuer auf erzielte Gewinne gezahlt werden muss, wenn die nicht größer als 15 kw pro Wohn-/Gewerbeeinheit. Es können somit sehr große Anlagen steuerfrei realisiert und betrieben werden.

Unsere Empfehlung: ganz klar, das Dach ausnutzen! Sämtliche Hürden wurden in den letzten Jahren minimiert, so dass die Umsetzung/Betrieb einfacher geworden ist. Eine sorgfältige Planung und Beratung kann helfen, das passende Konzept zu finden und so den größtmöglichen Nutzen aus der Anlage zu ziehen. Sobald der gemeinsame Wille der Wohnungsgemeinschaft zum Bau einer Photovoltaikanlage auf einem Mehrfamilienhaus gefasst ist, kann es losgehen.

MIETERSTROM

Das Mieterstrommodell bietet insbesondere für Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen eine attraktive Möglichkeit zur Stromversorgung aus erneuerbaren Energien. Dabei kann der Vermieter die Photovoltaikanlage entweder selbst betreiben und den Strom an die Mieter verkaufen oder den Betrieb einem Drittanbieter überlassen.

Das Mieterstrommodell bietet sowohl für Mieter als auch für Vermieter Vorteile. Während Mieter von günstigeren Strompreisen profitieren, freut sich der Vermieter über eine zusätzliche Einnahmequelle. Die Umsetzung des Mieterstrommodells erfordert eine sorgfältige Planung und Abstimmung mit den Mietern sowie eine Anmeldung beim Netzbetreiber.

ALLGEMEINSTROM

Gemeinschaftlich genutzte Verbraucher, etwa das Licht im Treppenhaus oder der Aufzug, werden mit dem PV-Strom versorgt. Für die Versorgung der Wohnungen ist der Solarstrom hingegen nicht vorgesehen. Die Allgemeinstromversorgung mit einer PV-Anlage und einer Wärmepumpe ist eine sinnvolle Investition in die Zukunft, die nicht nur die Umwelt schont, sondern auch langfristig Kosten einspart. Dieses Modell eignet sich insbesondere dann, wenn die PV-Anlage zu klein für eine nennenswerte Versorgung der Mieter ist oder der Allgemeinstrombedarf des Gebäudes sehr hoch ist. Der Aufwand für die Abrechnung ist in der Regel gering.

EIGENSTROMVERBRAUCH MIT EINZELANLAGEN

In Mehrfamilienhäusern mit nur wenigen Parteien, bei Interesse einzelner Parteien an einer PV-Anlage sowie bei exklusivem Dachnutzungsrecht einzelner Parteien (bspw. Dachgeschosswohnung), ist dieses Konzept gut geeignet.

Der Betrieb der PV-Anlage ist aus Sicht des EEG mit dem Betrieb auf einem Einfamilienhaus vergleichbar. Gegebenfalls können Mieter*innen auch Balkonanlagen installieren, wobei die Abstimmung mit den Gebäudeeigentümer*innen Voraussetzung ist.

VOLLEINSPEISUNG

Die einfachste und gleichzeitig exotischste betriebsweise einer PV-Anlage in einem Mehrfamilienhaus ist die sogenannte „Volleinspeisung“ – der erzeugte Strom wird vollständig ins öffentliche Netz eingespeist. Der lukrative Eigenstromverbrauch im Gebäude geht komplett verloren. Wir können die Volleinspeisung nur als Übergangslösung empfehlen, wenn sich beispielsweise eine Eigentümergemeinschaft noch nicht für ein Betriebskonzept entscheiden kann (Allgemeinstromversorgung oder Versorgung der einzelnen Wohneinheiten), aber bereits eine PV-Anlage installieren möchte. In diesem Fall kann später jederzeit auf ein anderes Betriebskonzept umgestellt werden.